|
|
|
Allgemeine Reisebedingungen Liebe Reiseteilnehmer, bitte haben Sie Verständnis dafür,
dass wir Ihnen unsere Allgemeinen Reisebedingungen vorlegen, die
Bestandteil unseres gegenseitigen Vertragsverhältnisses und im Sinne
gegenseitiger Offenheit notwendig sind.
1. Anmeldung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines
Reisevertrags, aufgrund der Sie bindenden auf diesen Seiten genannten
Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an. Der Reisevertrag
kommt nach Zusendung der Reisebestätigung an Sie zustande.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne
Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Reiseteilnehmer
ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten, die zu Beginn der Reise
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 14 Tage ab Zugang
der Bestätigung gebunden halten, und das Sie innerhalb dieser Frist
durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des
Reisepreises) annehmen können.
2. Zahlung des Reisepreises
2.1. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von 30%
des Reisepreises, mindestens € 450,- höchstens jedoch € 700.- pro
Reiseteilnehmer zu leisten.
2.2 . Der Restbetrag ist 7 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.
2.3. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, so bitten wir
um Verständnis dafür, dass wir Ihnen die damit notwendig werdenden
Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 8,60 pro Mahnung in Rechnung
stellen.
3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und
den allgemeinen Hinweisen auf diesen Seiten sowie aus den hierauf Bezug
nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche,
Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Gepäck und sonstige
mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden
selbst zu beaufsichtigen.
3.3. Die Durchführung der von uns angebotenen Reisen kann nur unter dem
Vorbehalt erfolgen, dass die jeweils genannte Mindestteilnehmerzahl
erreicht wird.
3.4. Die im Rahmen unserer Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers
vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des
Reisevertrages.
3.5. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich nach den Bedingungen des
vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden.
Vermitteln wir als Reiseveranstalter Fremdleistungen soweit wir in der
Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf
hinweisen, haften wir daher nicht für die Durchführung dieser
Fremdleistungen, sofern sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise
nicht beeinträchtigen.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
4.2. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer - höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag
kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von
uns herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Wir werden den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine
erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach
Kenntnis hiervon unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle
der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie
sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte
Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn
zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als 3 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein,
werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt,
davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 15% des Reisepreises oder bei
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie
vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage
durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn
wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne
Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte
unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend
zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
5. Rücktritt und Umbuchung durch Kunden
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte
Entschädigung verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden
Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:
bis 45. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 44. bis 29. Tag vor Reiseantritt 25%
vom 28. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 65%
vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%
1 Tag vor Reiseantritt / Anreisetag bzw. Nichtanreise 90%
5.3. Es bleibt Ihnen unbenommen, uns im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.4. Wir sind berechtigt, den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.5. Bei "NO SHOW", erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz, dies gilt auch für Ziffern 5.3.und 5.4.
5.6. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so
können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den
Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und
anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen.
5.7. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der
innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reisebeschreibung liegt,
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des
Teilnehmernames vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 60. Tag vor
Reiseantritt € 122,- pro Person zu berechnen. Spätere
Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und
gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Die Berechtigung, einen
Ersatzreisenden zu stellen, wird dadurch nicht berührt.
6. Haftung
6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf vorsätzlich und grob
fahrlässig herbeigeführte Schäden begrenzt. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende
gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen
und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann,
gelten auch zu unseren Gunsten.
6.3. Wir bitten um Verständnis dafür,
dass unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Ihres Gepäcks nicht leisten können. Wir können daher nicht für Gepäckverlust
haften. Wir empfehlen Ihnen, eine Gepäckversicherung abzuschließen.
6.4. Wir haften nicht
für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Terrorismus,
Erdbeben, Sturm, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks
zurückzuführen sind. Aufgrund der von europäischen Verhältnissen stark
abweichenden Gegebenheiten in der Mongolei gilt das auch für die in der
Mongolei üblichen Unwägbarkeiten insbesondere in Bezug auf Hotels,
Restaurants, Transportmittel, Qualitätsstandards und Wetter.
7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die
gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des
Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie
es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetretenen Mangel während der
Reise anzuzeigen.
7.2. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei
einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder
die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des
Kunden geboten ist.
7.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. Sollten Sie
diese wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine
Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so wenden Sie sich
bitte direkt an den Reiseveranstalter, MOON OF MONGOLIA, Ulaanbaatar, Mongolei.
7.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.
7.5. Gewährleistungsansprüche sind nach dem Gesetz innerhalb eines
Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz des Reiseveranstalters,
MOON OF MONGOLIA, Ulaanbaatar, Mongolei, geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei Ihrem
örtlichen Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Sie Ihre
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
7.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden
selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist
unzulässig.
7.7. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich
vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor Mitteilung eines Mangels
an den Reiseveranstalter sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist
solange gehemmt, wie zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden.
Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigert.
Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Bitte informiert Sie sich über die für die jeweiligen Reiseländer
geltenden Pass- und Visavorschriften sowie über gesundheitliche
Formalitäten (Impfungen). Sollte die Durchführung der Reise aus
Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Reisepapiere zurückzuführen sind,
vereitelt oder behindert werden, so übernehmen wir hierfür keine
Haftung.
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu
vertreten hat.
8.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht
über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der
Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht
erstattet werden.
9. Bei Aktualisierung dieser Webseiten ersetzen die neuen Bedingungen und Preise automatisch die alten.
10. Unwirksamkeit 10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
dieser Allgemeinen Reisebedingungen oder des Reisevertrags führt nicht
zur Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen oder des Reisevertrags.
10.2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Reisebedingungen oder des Reisevertrags gelten die jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen.
|
|
|