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Allgemeine Reisebedingungen


Liebe Reiseteilnehmer, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen unsere Allgemeinen Reisebedingungen vorlegen, die Bestandteil unseres gegenseitigen Vertragsverhältnisses und im Sinne gegenseitiger Offenheit notwendig sind.

1. Anmeldung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrags, aufgrund der Sie bindenden auf diesen Seiten genannten Leistungsbeschreibungen und Preise, verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zusendung der Reisebestätigung an Sie zustande.
1.2. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.3. Das Mindestalter für die Teilnahme an unseren Reisen beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Reiseteilnehmer ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
1.4. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir uns 14 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten, und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen können.

2. Zahlung des Reisepreises
2.1. Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung auf den Reisepreis von 30% des Reisepreises, mindestens € 450,- höchstens jedoch € 700.- pro Reiseteilnehmer zu leisten.
2.2 . Der Restbetrag ist 7 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet.
2.3. Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, so bitten wir um Verständnis dafür, dass wir Ihnen die damit notwendig werdenden Mahnungen mit einer Pauschalgebühr von € 8,60 pro Mahnung in Rechnung stellen.

3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und den allgemeinen Hinweisen auf diesen Seiten sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
3.2. Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Gepäck und sonstige mitgebrachte Sachen sind beim Ein-, Um- und Aussteigen vom Reisenden selbst zu beaufsichtigen.
3.3. Die Durchführung der von uns angebotenen Reisen kann nur unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die jeweils genannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
3.4. Die im Rahmen unserer Reisen im Auftrag des Reiseteilnehmers vermittelten, vertragsfremden Leistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.
3.5. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Leistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die dem Reisenden übermittelt werden. Vermitteln wir als Reiseveranstalter Fremdleistungen soweit wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen, haften wir daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen, sofern sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
4.2. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer - höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Wir werden den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 3 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 15% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

5. Rücktritt und Umbuchung durch Kunden
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:
bis 45. Tag vor Reiseantritt     15%
vom 44. bis 29. Tag vor Reiseantritt     25%
vom 28. bis 15. Tag vor Reiseantritt     50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt     65%
vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt     80%
1 Tag vor Reiseantritt / Anreisetag bzw. Nichtanreise     90%
5.3. Es bleibt Ihnen unbenommen, uns im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.4. Wir sind berechtigt, den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.5. Bei "NO SHOW", erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz, dies gilt auch für Ziffern 5.3.und 5.4.
5.6. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen.
5.7. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reisebeschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Teilnehmernames vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 60. Tag vor Reiseantritt € 122,- pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorgenannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Die Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, wird dadurch nicht berührt.

6. Haftung
6.1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Die vertragliche Haftung von uns, als Reiseveranstalter, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden begrenzt. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
6.3. Wir bitten um Verständnis dafür, dass unsere Reiseleiter eine Beaufsichtigung Ihres Gepäcks nicht leisten können. Wir können daher nicht für Gepäckverlust haften. Wir empfehlen Ihnen, eine Gepäckversicherung abzuschließen.
6.4. Wir haften nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, etc.) oder veranstalter- und leistungsfremde Streiks zurückzuführen sind. Aufgrund der von europäischen Verhältnissen stark abweichenden Gegebenheiten in der Mongolei gilt das auch für die in der Mongolei üblichen Unwägbarkeiten insbesondere in Bezug auf Hotels, Restaurants, Transportmittel, Qualitätsstandards und Wetter.

7. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
7.1. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen.
7.2. Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
7.3. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, oder sollte eine Reiseleitung nicht Bestandteil des Reisevertrags sein, so wenden Sie sich bitte direkt an den Reiseveranstalter, MOON OF MONGOLIA, Ulaanbaatar, Mongolei.
7.4. Eine Anzeige lediglich gegenüber der örtlichen Agentur genügt diesen Anforderungen nicht.
7.5. Gewährleistungsansprüche sind nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende am Sitz des Reiseveranstalters, MOON OF MONGOLIA, Ulaanbaatar, Mongolei, geltend zu machen. Eine Anmeldung der Ansprüche bei Ihrem örtlichen Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Sie Ihre Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
7.6. Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den Reisenden selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.
7.7. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise, nicht jedoch vor Mitteilung eines Mangels an den Reiseveranstalter sowie nicht bei Vorsatz. Die Verjährung ist solange gehemmt, wie zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
8.1. Bitte informiert Sie sich über die für die jeweiligen Reiseländer geltenden Pass- und Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen). Sollte die Durchführung der Reise aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert werden, so übernehmen wir hierfür keine Haftung.
8.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
8.3. Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden. Aufwendungen können in diesem Fall nicht erstattet werden.

9. Bei Aktualisierung dieser Webseiten ersetzen die neuen Bedingungen und Preise automatisch die alten.

10. Unwirksamkeit
10.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen oder des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen oder des Reisevertrags.
10.2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen oder des Reisevertrags gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
 

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